
Informationen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Informieren Sie sich, welche Unterlagen Sie für eine Versuchstieranforderung benötigen.
Zu den Angeboten der Aus-, Fort- und Weiterbildung inkl. dem Tierexperimentellen Basisfachkundekurs in den FEM gelangen Sie links über die entsprehenden Reiter.
Sie befinden sich hier:
Qualifizierungs- & Dokumentationsanforderungen an Forscher und Forscherinnen
Tierversuche dürfen nur nach strengen Auflagen durchgeführt werden. Dazu zählt auch, dass jeder Mitarbeiter im Versuchsvorhaben die gesetzlich verankerten Vorgaben zur Sachkunde – der "Durchführung von Verfahren an Tieren" – nachweisen kann. Darüberhinaus müssen Leiter und Stellvertreter eine mindestens dreijährige Erfahrung in Tierversuchsvorhaben nachweisen.
Die FEM bieten einen Kompaktkurs aus 20 Stunden eLearning und 20 Präsenzstunden an, der auf den Empfehlungen der europäischen Federation of Laboratory Animal Science Associations (FELASA) basiert. Dieser Kurs qualifiziert Sie entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (Art. 23 Abs. 2a RL 2010/63 i.V.m. Anhang V und § 16 TierSchVersV i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 3), Tierversuchsvorhaben durchzuführen.
Die FEM arbeiten auch eng mit den Tierschutzbeauftragten der Charité – Universitätsmedizin Berlin zusammen. Informieren Sie sich bitte auch dort über die notwendigen Bedingungen und Abläufe eines Tierversuchsvorhabens.
Informationsmaterialien
Die Formulare können durch einmaliges Anklicken mit der Maus geöffnet, am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden.
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