
FEM-Fortbildungen für tierexperimentell tätige WissenschaftlerInnen (FEM-WissFb)
Nach §3 und 4 TierSchutzVersuchstierVerordnung sind Personen, die mit der Pflege oder dem Töten von Versuchstieren sowie der Durchführung von Tierversuchsvorhaben betraut sind, verpflichtet, sich fortlaufend schulen zu lassen.
Die Art und Weise der Nachweiserbringung ist bisher nicht geregelt.